§ 194 BauGB, Verkehrswert

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Die drängende Frage zum 194er BauGB stellt sich in vielen Kommunen leider nicht. Oft bestimmt der Bürgermeister ob ein Preis dem Grundstück oder Objekt angemessen ist oder nicht. Viele Faktoren, gerade in kleinen Kommunen wo man sich kennt, spielen dabei eine übergeordnete Rolle. Was für die Wirtschaft oder im privaten Bereich normal ist, spielt für kleinere Kummen kaum eine Rolle. Oft kommt es zu Überraschungen nach dem Erwerb und dann treibt es die Kosten für den beabsichtigten Bau in die Höhe.

Ein Verkehrswertgutachten gibt der Kommune Sicherheit und erspart Bauverzögerungen und Kosten. Warum wird das sehr oft übergangen? Die Kosten für ein Gutachten sind sicher gut angelegt, bekommt man doch nicht nur den Kaufpreis für Grund und Boden, sondern auch die Fakten im Umfeld des Grundstücks oder Immobilie mitgeliefert. Naturschutz, Landschaftsschutz, Infrastruktur, Denkmalschutz, und vieles andere mehr, wird einem gleich mitgeliefert.

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Redaktion Kommune 2030

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