Mit welchen Maßnahmen kann eine Kommune den Radverkehr zielgerichtet fördern und die erfolgreiche Umsetzung der beschlossenen Konzepte sicherstellen? Was sind die grundlegenden Beschlüsse und Aufträge, welche die politische Ebene für die Verwaltung formulieren muss? Wie kann der Umsetzungsstand erhoben (Indikatoren, Kennziffern), überprüft und an die politische Ebene zur Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen (Finanzmittel, Personal, begleitende push & pull-Maßnahmen) kommuniziert werden?
Zielsetzung, Kontrolle und Grundsätzliches
- konkrete Formulierung von Zielwerten (gesteigerter Radverkehrsanteil, Senkung der Unfallzahl und der Unfallopferzahl, etc.) und eines Zielerreichungskorridors mit Zwischenzielen
- jährlicher Bericht über den Umsetzungsstand des Konzepts und der getroffenen Maßnahmen sowie wichtiger Kennziffern
- Erarbeitung ein- oder zweijähriger Maßnahmenkataloge mit konkreten Vorschlägen, wie bspw. Lücken im Radwegenetz zu schließen und Defizite zu beheben sind. Die Finanzierung ist von politischer Ebene sicherzustellen, der Umsetzungsstand von Verwaltungsebene transparent zu kommunizieren.
- einfach zugängliche und transparente Dokumentation von Mängelmitteilungen
- Verwendung der Stellplatzablösesummen für den Radverkehr
- flächendeckende und durchgängige Parkraumüberwachung zur konsequenten Verfolgung von Halte- und Parkverstößen, um eine Behinderung und Gefährdung des Radverkehrs durch das Parken von Kfz auf Radwegen, Radfahr- oder Schutzstreifen auszuschließen. Hierzu gehört auch die Verfolgung von Überschreitungen der auf sogenannten „Schutzstreifen“ erlaubten drei Minuten Haltezeit (siehe auch den Baustein Durchsetzung von Verkehrsregeln).
- Radverkehrsförderung und einer Erhöhung der Radverkehrssicherheit sind eng mit einer Kfz-Verkehrsberuhigung verbunden. Entsprechende Maßnahmen sind daher ebenfalls zur Förderung des Radverkehrs durchzuführen.
INFORMATIONEN UND QUELLE
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