Kommunen sollen handel, es gibt keine Ausreden

Viele Kommunen reden sich, bei ihrer Untätigkeit, mit ihnen übergeordneten Instanzen heraus. Das stimmt so nicht! Das Umweltbundesamt schreib…

Projekt: Gemeindeverkehrsplanungsgesetz

In den Gemeinden entwickelte sich der Verkehr zu einem Umweltproblem ersten Ranges. Eine nachhaltige Verbesserung der Situation können sie nur über Gesamtverkehrskonzepte erreichen, die Problemlösungsbeiträge aus der Bauleitplanung, der Nahverkehrspläne für den öffentlichen Personennahverkehr, des umweltbezogenen Verkehrsordnungsrechts etc. integrieren. Die derzeitige Rechtslage beeinträchtigt jedoch die Relevanz dieser Konzepte. Ein Gemeindeverkehrsplanungsrecht gibt es nicht. Kommunale Verkehrsplanung ist informelle Planung, die nur partiell Rechtsverbindlichkeit erlangt. Damit einher geht eine eklatante Durchsetzungsschwäche. Die Kommune kann daher konzeptionell vorgesehene Maßnahmen rechtlich ohne weiteres unterlassen oder erheblich ändern. Nicht konzeptionell begründete Maßnahmen kann sie genauso einfach und ohne Konsistenzprüfung ergreifen. Dies nimmt einem konzeptionellen Ansatz weitgehend seine Steuerungswirkung.

Der im Auftrag des UBA erstellte Entwurf eines Gemeindeverkehrsplanungsgesetzes, enthält folgende zentrale Regelungen:

  • Die Verpflichtung der Gemeinden zur Aufstellung eines Verkehrsplans,
  • verbindliche Immissionsgrenzwerte für Lärm und Luftschadstoffe,
  • die Verpflichtung der Gemeinden, einen Sanierungsplan aufzustellen, wenn bestimmte Belastungsschwellen überschritten sind,
  • die Verpflichtung der Gemeinden zur Aufstellung eines Verkehrsbegleitplans, wenn ein Projekt oder eine andere Planung verkehrliche Auswirkungen erwarten lassen, die dem Verkehrsplan zuwiderlaufen,
  • ordnungsrechtliche Vollzuginstrumente,
  • Verfahrensvorschriften zur Abstimmung des Verkehrsplans mit anderen örtlichen und überörtlichen Fachplanungen,
  • eine Modifikation des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes, die die Planungsautonomie der Gemeinden respektiert

Unsere Meinung: Man muss nur wollen, dann findet sich auch ein Weg.

Weitere Infos finden Sie beim Umweltbundesamt zum Thema Verkehrsplanung

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Redaktion Kommune 2030

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